Donnerstag, 16. September 2010

Keine guten Neuigkeiten vom neuen Flughafen. Die An- und Abflugrouten sollen geändert werden ...

Auszug Artikel "Berliner Morgenpost":
"Klar ist zunächst, dass aufgrund des Parallelbetriebs der zwei Start- und Landebahnen am BBI die Routen der startenden Maschinen nicht mehr in der direkten Verlängerung der Bahnen liegen werden, sondern jeweils mindestens 15 Grad nach außen abknicken. Parallel startende Maschinen drehen also voneinander ab – wie weit voneinander hängt von der Größe der Maschinen ab.


Damit würden Kommunen in der direkten Verlängerung der Bahnen wie Blankenfelde oder Diedersdorf im Westen des BBI und voraussichtlich Schulzendorf und Eichwalde im Osten von startenden Maschinen nicht direkt überflogen. Andere Gemeinde dagegen wie Rangsdorf müssen mit mehr Lärm als bislang angenommen rechnen. Die Anflugrouten zum BBI bleiben wie sie sind. So werden Maschinen im Endanflug 20 Kilometer vor den Landebahnen gradlinig darauf zugeführt. "

Dass die Lärmbelastung mit der Bündelung des Flugverkehrs auf nur noch einen Flughafen wesentlich stärker als durch das derzeitige Flugverkehraufkommen in Schönefeld wird, liegt auf der Hand, schließlich wird sich der Flugverkehr mehr als verdreifachen. Von derzeit 75.000 Starts und Landungen werden es bei Start des BBI mindestens 230.000 sein."

Auszug Artikel "Die Welt":
"Nicht nur die Anrainerkommunen und Gemeinden wie Stahnsdorf und Teltow im Westen oder Erkner im Osten werden mehr belastet, sondern auch über dem Berliner Süden und der Mitte muss jetzt mit mehr Flugbetrieb gerechnet werden. So reichen die Flugrouten bis über die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte. Dort allerdings werden die Maschinen bereits in einer Höhe von drei Kilometern fliegen. Experten nennen diese Höhe "nicht mehr fluglärmrelevant". In Stahnsdorf, Teltow oder Erkner aber haben startende Maschinen erst eine Höhe von 1700 Metern erreicht.


Insbesondere der Westen des BBI wird mehr belastet sein, weil der Wind zu 60 Prozent aus Westen kommt und Maschinen gegen den Wind starten."

In der Diskussion dürfte bleiben ob der BBI-Planfeststellungsbeschluss damit geändert ist und solch eine Änderung juristisch korrekt ist.

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