Freitag, 17. September 2010

Planfeststellung soll nicht für Flugrouten gelten

So ein Schwachsinn. Wozu die Festlegung von Lärmgebieten und Lärmschutz für 140 Mio. wenn die Flugschneisen noch geändert werden und ganz neue Gebiete betroffen sind.

Auszug aus dem Tagesspiegel:
Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums und des Brandenburger Infrastrukturministeriums sind die im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Flugrouten nicht verbindlich. Die Entscheidung obliege der Flugsicherung, teilten die jeweiligen Ministeriumssprecher mit. Die muss ihre konkreten Routen mindestens ein Vierteljahr vor der Inbetriebnahme des Airports festlegen, also erst im Jahre 2012.

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