Dienstag, 14. Dezember 2010

BBI-Beschluss nicht unangreifbar !!

Aus dem Artikel:
"Der Planfeststellungsbeschluss für den künftigen Hauptstadtflughafen ist nicht in Stein gemeißelt. «Das Urteil über den Planfeststellungsbeschluss ist rechtskräftig», sagte eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Dienstag auf Anfrage. «Es ist aber eine Wiederaufnahmeklage möglich.» Anlass könne etwa sein, wenn das Urteil auf gefälschten Urkunden beruht. Ob die jetzt bekanntgewordenen Lücken im Planfeststellungsantrag eine Wiederaufnahmeklage rechtfertigen, könne sie aber nicht sagen, sagte die Sprecherin. Die Flughafengesellschaft betont im Streit um die Flugrouten stets, der Beschluss sei rechtskräftig und bindend."

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