Sonntag, 10. Juli 2011

Abknickender Anflug von Westen auf der Nordbahn- Diskussion

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Da die Anflugrouten beim DSF Flugroutenvorschlag fehlten, beginnen jetzt die Diskussionen.
Bürgermeister äußern Forderungen welche für Teltow weitere Belastungen durch Anflüge bedeuten würden. Wir werden uns wehren oder wegziehen :-)

4 Kommentare:

  1. Wegziehen, damit die mit ihrem Betrug durchkommen?

    Wenn der Staat seine Bürger derart hintergeht, sind Mittel wie ziviler Ungehorsam legitim. Ich würde in unregelmäßigen Abständen Fluglaternen, Solarheissluftzeppeline und Laserpointer Klasse 4 einsetzen... so lange, bis den Fluggesellschaften der Ärger zu groß wird. Dazu regelmäßige Blockaden des Flughafens, der Abflughallen und der Zufahrten durch Demonstrationen. Und das Fluglärmmobil vor den Villen der Verantwortlichen parken.

    Schlimmstenfalls sollten sich einige Gemeinden überlegen, ob man aus einem Vertrag, wie dem Einigungsvertrag, nicht einfach austreten sollte... der neue alte Staat könnte dann einfach die überflugrechte verwehren...

    Es heisst doch so schön im Grundgesetz: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Wir sind das Volk, das sollte man einigen Leuten wieder einmal nahebringen!

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  2. Die Zweckentfremdung von Laserpointern und mobilen Laserstrahlquellen zur absichtlichen Blendung stellt eine Gefahr dar. Bereits Laser der Klasse 2 können in Einzelfällen die Netzhaut kurzfristig oder bleibend schädigen und die Sehfähigkeit beeinträchtigen. Laserstrahlen von Geräten mit höheren Leistungen (Klasse 3R, 3B und 4) sind als gefährlich für das Auge deklariert. Bei absichtlicher Blendung zieht dies entsprechende strafrechtliche Folgen nach sich. Nutzer haften aber auch für die Gefahren verursacht von blendungsbedingter Handlungsunfähigkeit, etwa bei Kraftfahrern, Lokführern oder Piloten[3].

    Das deutsche Strafgesetzbuch fasst Laser-Angriffe auf Piloten als gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr auf; zusätzlich kommt versuchter Totschlag in Betracht. Die Ahndung erfolgt mit Bewährungs- und Geldstrafen, es können aber auch Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden

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  3. Wenn ihr wirklich was tun wollt, fordert Baustopp! BBI21, alles andere ist nur noch verarsche. Und alle Berliner sollten im September Wowereit den Arsch zeigen, mag er doch.

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  4. Fluglärm und Luftverschmutzung macht erwiesenermassen krank. Bürger dem Fluglärm auszusetzen, obwohl es Alternativen gibt, ist daher vorsätzliche Körperverletzung.

    Wo bleiben da die strafrechtlichen Konsequenzen?

    Ich bleibe dabei - solange der Staat mich, den Bürger vorsätzlich gefährden und verletzen will, ist Notwehr gerechtfertigt.

    Einzelnen kann man mit strafrechtlichen Konsequenzen drohen, was aber, wenn hunderte Laserpointer allabendlich nur in den Nachthimmel gerichtet werden ( ohne gezielt Flugzeuge anvisieren) - jeden Abend wo anders? Will der Staat dann mit Hundertschaften Polizisten ausschwärmen und jeden Bürger festnehmen?

    Wie lange will der deutsche Michel noch den Duckmäuser spielen und sich als Schaf zur Schlachtbank führen lassen...

    Stuttgart21, E10, BER - für Steuersenkungen sei kein Spielraum, aber Griechenland ein paar sinnvolle Milliarden in den A...llerwertesten schirben kann man. Und sich nebenbei selber eine dicke Diätenerhöhung gönnen, weil man ja so schön den Rotstift geschwungen hat.

    In anderen Bananenstaaten ist die Regierung wenigstens offen korrupt...

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