Samstag, 4. Februar 2012

Volksbegehren in Brandenburg: Briefwahl werden künftig möglich sein

Das Brandenburgische Parlament hat in seiner Plenarsitzung die Beschlussempfehlung der DS-Nr. 5/4639 angenommen und die Änderung des Volksabstimmungsgesetzes so wie in der Beschlussempfehlung beschrieben beschlossen. Das bedeutet u.a. für das Volksbegehren, dass eine Briefwahl möglich sein wird (per Internet können die Wahlunterlagen dann anfordert werden). Weitere Informationen wird es hierzu in Kürze noch geben.

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